Schutzkonzept nach §79a SGB VIII Spielhaus Traunspark
Inhaltsverzeichnis
Präambel
1. Leitbild
2. Macht und Machtmissbrauch
3. Grenzen und Grenzüberschreitungen
4. Beteiligung und Umgang mit Beschwerden
5. Aufklärung und Aufarbeitung von Verdachtsmomenten
6. Einstellung und Gewinnung von Honorarkräften und Haupt- und Ehrenamtlichen
Schlussbemerkung
Präambel
Das Spielhaus Traunspark, als eine Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie der Familienförderung des Bezirksamtes Hamburg- Mitte respektiert die Einzigartigkeit jedes einzelnen jungen Menschen, und setzt Grenzen, wenn dieser Schutz benötigt. Wir begleiten die Kinder und Jugendlichen mit Achtsamkeit und Wertschätzung. Dazu gehört auch der Schutz vor sexueller und anderer Gewalt. Junge Menschen werden in ihrem Heranwachsen begleitet und gestärkt, ihre Rechte und Entwicklungschancen in umfassender Weise zu nutzen.
Der Schutz vor jeder Form von körperlichen und seelischen Verletzungen ist deshalb vorrangige Aufgabe für Mitarbeitende des Spielhauses.
1. Leitbild
Das Schutzkonzept gilt als Handlungsleitfaden bei präventiven Maßnahmen und hilft in konkreten Fällen bei der notwendigen Intervention und Einleitung von erforderlichen Schritten. Es basiert auf den gültigen Grundsätzen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit: Freiwilligkeit des Besuchs, Partizipation und Mitgestaltung der Einrichtung sowie Parteilichkeit der Mitarbeiter gegenüber den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche werden in ihrem Heranwachsen begleitet und gestärkt, ihre Rechte in umfassender Weise zu nutzen, dazu gehört u.a. der Schutz vor jeder Form von körperlicher und seelischer Gewalt. Das Schutzkonzept soll alle Mitarbeitenden, Besucher und Besucherinnen für dieses Thema sensibilisieren.
2. Macht und Machtmissbrauch
Definition, Sichtweisen und Interpretationen von Macht und Machtmissbrauch hängen unter anderem auch vom eigenen Status ab. Es gibt Machtverhältnisse im Spielhaus zwischen:
- den Mitarbeitenden und Kindern und Jugendlichen
- den Kindern und Jugendlichen untereinander
- den Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern/Familienmitgliedern
- den Mitarbeitenden untereinander und/oder mit der Einrichtungsleitung
- den Mitarbeitenden/Leitung und Eltern
Im Rahmen unserer täglichen Arbeit üben wir Macht z.B. in Form von Fachwissen, Beziehungsabhängigkeit, Intervention bei Regelverstößen usw. aus. Alle Mitarbeitenden werden für dieses Thema sensibilisiert und es gibt eine regelhafte Reflexion im Team. Die Handlungen von Mitarbeitenden müssen immer pädagogisch legitimiert und für Kinder und Jugendliche transparent sein. Kinder und Jugendlichen werden ermuntert Meinungen, Ideen und Bedenken zu äußern und werden in diesen sehr ernst genommen und altersangemessen in Entscheidungen mit einbezogen (z.B. bei den Hausregeln). Durch die Vermittlung von Werten im Sinne einer emotionalen Bildung, das Beachten von Kinder- und Menschenrechten sowie der Schutz von Schwächeren wird eine positive Persönlichkeitsbildung gefördert. Bei Verdachtsmomenten wird sofort und angemessen gehandelt.
3. Grenzen und Grenzüberschreitungen
Im Spielhaus Traunspark legen wir Wert auf einen respektvollen Umgang im Mit- und Untereinander. Regeln und Grenzen sowie deren Zusammenhänge werden mit den Mitarbeitenden und auch mit den Kindern und Jugendlichen altersadäquat thematisiert, allen Beteiligten bekannt gemacht und auf deren Einhaltung geachtet. Die Kinder und Jugendlichen erleben so den angstfreien Umgang mit eigenen und fremden Grenzen und Wahrnehmungen. Die Einschätzung und Einhaltung von Nähe und Distanz dient dazu, individuelle und situationsbedingte, unterschiedliche Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen, zu verstehen und zu respektieren. Im pädagogischen Alltag gibt es Situationen und Themen die ganz unterschiedlichen weltanschaulichen Herangehensweisen und Einschätzungen beinhalten können, daher ist eine lebendige, demokratische Diskussionskultur im Spielhaus wichtig.
4. Beteiligung und Umgang mit Beschwerden
Im Spielhaus Traunspark bildet die Schaffung und Wahrung eines offenen und akzeptierten, sowie eines angstfreien Umgangs eine wesentliche Grundlage unserer Arbeit. Somit bieten wir Kindern, Jugendlichen und Eltern die Möglichkeit sich auch mit sensiblen Themen an die Mitarbeitenden zu wenden.
Wir stehen allen Besucherinnen und Besuchern beratend zur Seite. Beschwerden, Kritik, Mitteilungen und Anregungen werden ernst genommen und im persönlichen Gespräch thematisiert (ggf. auch Weitervermittlung an entsprechende Stellen).
5. Aufklärung und Aufarbeitung von Verdachtsmomenten
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, seitens der Mitarbeitenden, der Kinder und Jugendlichen oder von Außenstehenden ist eine wichtige Aufgabe unserer offenen Kinder und Jugendarbeit. Ziel ist es körperliche und seelische Gewalt zu erkennen und zu verhindern:
- Einem Verdacht wird umgehend nachgegangen.
- Bei Verdacht auf Übergriffe von Mitarbeitenden wird der/die Vorgesetzte informiert und es erfolgt eine Reflektion des Verdachts im Mitarbeiterteam.
- Bei Bedarf wird fachliche Beratung eingefordert (z.B. Kinderschutzfachkraft, ASD, Jugendbeauftragter der Polizei, usw.).
- Führung eines Gesprächs mit den betroffenen Personen und/oder den Erziehungsberechtigten ggf. mit fachlicher Beteiligung.
- Je nach Konstellation: das Einschalten von Polizei und Justiz über die bezirklichen Dienststellen, es wird die bestehende Verfahrensweise des Bezirksamtes Hamburg-Mitte angewendet.
6. Einstellung und Gewinnung von Honorarkräften und Ehrenamtlichen
Die Einstellung und Gewinnung von hauptamtlichem Personal obliegt dem bezirklichen Personalservice.
Bei Honorarkräften und/oder ehrenamtlich Tätigen sind neben der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregistergesetz ausführliche Gespräche zur Eignung des Bewerbers/ der Bewerberin zu führen.
Inhaltlich:
- Wertevorstellungen werden thematisiert
- über Einrichtungsgrundsätze und das Schutzkonzept wird informiert und dafür Akzeptanz eingefordert.
- Informationen und Literatur zu Fortbildungen wird, entsprechend zum Thema, zur Verfügung gestellt.
- Praktika werden nur mit Zustimmung der Abteilung -Ausbildungsangelegenheiten und Personalentwicklung- im Bezirksamt Hamburg-Mitte durchgeführt.
- Schutz- und Einrichtungskonzept steht jederzeit zur Einsicht zur Verfügung.
Schlussbemerkung
Jedes Kind hat ein Recht auf Anerkennung und Achtung ihrer/ seiner Persönlichkeit, das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht und Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und alle haben ein Recht auf die Förderung ihrer Entwicklung!
Das Schutzkonzept versteht sich als Prozess, der kontinuierlich bearbeitet, reflektiert und weiterentwickelt wird. Es bietet einen offenen und transparenten Umgang zum Thema Macht und Gewalt, stellt Verfahren bei Beschwerden und Verdachtsmomenten klar und ist somit ein notwendiger Schutz für die Kinder und Jugendliche und für die Mitarbeitenden im Spielhaus Traunspark.
Februar 2024